Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Anzeige eines Brauchtumsfeuers

Sicherer Login zum Bürgerportal über das Serviceportal Schleswig-Holstein

Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.

Als Gast weitermachen

Weiter ohne Anmeldung

Leistungsbeschreibung

In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

Teaser

Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)